Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Basel-Stadt

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird in der Regel aufgrund eines Antrages oder einer Meldung durch Privatpersonen, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden oder anderweitige Institutionen tätig. Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe benötigen. Falls die unterstützungsbedürftige Person im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz hat, kann eine Meldung oder ein Antrag bei der KESB Basel-Stadt eingereicht werden, vorzugsweise schriftlich (beispielsweise mit dem Formular "Gefährdungsmeldung"). Bestimmte Personen, welche unter einem Berufsgeheimnis stehen, benötigen dafür jedoch die Einwilligung der betroffenen Person oder eine Entbindung vom Berufsgeheimnis.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Webseite Informationszwecken dient, aber keine verbindliche behördliche Auskunft darstellt.

Elterliche Sorge

Informationen zum Thema elterliche Sorge und zur gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern.

Kindesschutz

Informationen zu den Themen Kindesschutz und Kindesgefährdung sowie zum Vorgehen bei einer Gefährdungsmeldung.

Beistandschaften

Die verschiedenen Formen von Beistandschaften und wie es zu der Errichtung einer Beistandschaft kommt.

Vertretungsrechte

Gesetzlich geregelte Vertretungsrechte.